Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, European Banking Authority) ist eine der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (EIOPA, ESMA) und Teil des europäischen Finanzaufsichtssystems. Die in Paris ansässige europäische Agentur ist eine unabhängige Behörde, gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission aber rechenschaftspflichtig. Sie „handelt … unabhängig und objektiv und im alleinigen Interesse der Union“ (Artikel 1 Absatz 6 der Gründungsverordnung).
„Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beiträgt“ (Artikel 1 Absatz 5 der Gründungsverordnung). Die Beaufsichtigung der Finanzinstitute obliegt aber den jeweils nationalen Aufsichten.
Zusammen mit diesen nationalen Aufsichtsbehörden soll sie „ein wirksames und stimmiges Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor … gewährleisten … und vor allem … EU-Aufsichtsrecht“ harmonisieren. Dazu kann die EBA für definierte Bereiche technische Regulierungs- oder Durchführungsstandards erlassen und für die nicht abgedeckten Bereiche Leitlinien und Empfehlungen zur Anwendung des Unionsrechts. Die EBA soll zudem gewährleisten, dass die Übernahme von Kredit- und anderen Risiken angemessen reguliert und beaufsichtigt wird. Dazu erstellt sie regelmäßige Berichte zur Risikobewertung und führt europaweite Stresstests durch.
EBA und ESG
Die EBA schreibt sich „eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des europäischen Bankensektors im Hinblick auf die Ziele des Übergangs zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und die Minderung von Risiken, die sich aus dem Klimawandel und breiteren Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren ergeben“ zu. Auf Basis des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat sie nach eigenen Angaben ihre wichtigsten Prioritäten festgelegt, wie ESG in den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen von EU-Kreditinstituten integriert werden kann. Ihr obliegt auch die Überwachung von Marktpraktiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit sowie der Zusammenarbeit mit relevanten Interessengruppen und der Branche.
Die Aufgaben und Befugnisse der EBA im Zusammenhang mit ESG legen Artikel 98 Absatz 8 der Eigenkapitalrichtlinie (CRDV) und Artikel 35 der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) fest. Dabei geht es um die Integration von ESG-Risiken in die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Geldinstitute und Wertpapierfirmen. Die Guideline on loan orgination and monitoring (GLOAM) zeigt, wie ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken im Risikomanagement und den internen Kreditrisikorichtlinien sowie Kreditprozessen und den Kreditbedingungen zu berücksichtigen und nachhaltige Kredite zu vergeben sind. Zusammen mit der EIOPA und der ESMA soll die Bankenaufsicht Greenwashing bekämpfen.