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Sustainable Development Goals (SDG)

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Sustainable Development Goals (SDG) –Agenda 2030

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist ein globaler Fahrplan für eine nachhaltige Entwicklung. Zur Umsetzung dieser Agenda mit 17 Sustainable Development Goals (SDG) sind alle aufgerufen: Regierungen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. „Diese Agenda ist ein Aktionsplan für Menschen, Planeten und Wohlstand. Sie soll auch den universellen Frieden in größerer Freiheit stärken“, heißt es in der Präambel.

Die 17 SDG sind kein Rahmenwerk im Sinne der CSR-Berichterstattung. Einige Versicherer richten explizit ihr nachhaltiges Wirtschaften daran aus und nehmen sie als Messlatte in der Umweltberichterstattung.

Umsetzung in globaler Partnerschaft

70 Jahre nach Gründung der Vereinten Nationen verabschiedeten 2015 die 193 UN-Mitgliedstaaten einstimmig die Agenda 2030. Ihre 17 Ziele sollen weltweit für eine soziale, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung sorgen. Die Agenda basiert auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den internationalen Menschenrechtsverträgen und der Millenniumserklärung (2000) sowie den Ergebnissen und Beschlüssen vorangegangener UN-Konferenzen und -Gipfel. Im Dezember 2015 wurde zudem das Pariser Klima-Abkommen geschlossen. Vor allem von diesen beiden Vorhaben wird erwartet, dass sie der nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise weltweit zum Durchbruch verhelfen.

Die Ziele der Agenda 2030 sollen im Zuge einer globalen Partnerschaft umgesetzt werden. Dazu, aber auch zur Kontrolle des Erreichten wurde in New York der jährliche Erfahrungsaustausch beim High Level Political Forum on Sustainable Development (HLPF) eingerichtet. Dort können die Länder einen freiwilligen Staatenbericht über ihre Initiativen und Ergebnisse vorlegen. Die Staaten können auch national über die Umsetzung informieren. Beispielsweise veröffentlicht das Statistische Bundesamt alle zwei Jahre einen Indikatorenbericht, der die Basis für eine Anpassung der Maßnahmen durch die Bundesregierung ist. Über die Agenda-Umsetzung legt die Bundesregierung jährlich im Monitoringbericht Rechenschaft ab.

Die SDGs sind aber auch lokal relevant. Eine Initiative der Bertelsmann Stiftung und verschiedenen Kommunalverbänden, -vertretern und -einrichtungen hat in Deutschland das Projekt „SDG-Indikatoren für Kommunen“ ins Leben gerufen. Unter www.sdg-portal.de wird für Städte und Gemeinden über 5.000 Einwohnern sowie Landkreise gezeigt, wie es um die jeweilige Zielerfüllung bestellt ist.

Die Ziele im Detail

„Wir beschließen, bis 2030 Armut und Hunger überall zu beenden. Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern zu bekämpfen; friedliche, gerechte und integrative Gesellschaften aufzubauen; Schutz der Menschenrechte und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen und Mädchen; und den dauerhaften Schutz des Planeten und seiner natürlichen Ressourcen zu gewährleisten. Wir beschließen auch, Bedingungen für ein nachhaltiges, integratives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, gemeinsamen Wohlstand und menschenwürdige Arbeit für alle zu schaffen, wobei unterschiedliche Niveaus der nationalen Entwicklung und Kapazitäten berücksichtigt werden“, heißt es in der Präambel der Agenda 2030.

Konkret wurden 17 Ziele Sustainable Development Goals (SDGs) mit insgesamt 169 Unterzielen formuliert. Diese umfassen ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte sowie mit dem 17. Ziel (Globale Partnerschaft) ein übergeordnetes Gesamtziel.

Wie Versicherer die SDGs umsetzen und anwenden

Die SDG sind kein Rahmenwerk im Sinne der CSR-Berichterstattung, fließen aber bei einigen Versicherern in die Umweltberichte ein. Dabei gehen die Gesellschaften sehr unterschiedlich mit den SDGs um: Einige führen quasi alle Ziele auf und berichten daran entlang über ihr CSR-Engagement, andere beschränken sich auf eine Auswahl. Eine Kurz-Analyse, die keinen repräsentativen Anspruch erhebt, zeigt, dass fast alle die Ziele 7, 8, 9, 12 und 13 nennen.

Im Mittelpunkt steht also vor allem ökologisch effizientes Wirtschaften und eine entsprechende Kapitalanlage – sprich: Ökostrom, CO2-neutrales Arbeiten sowie Investitionen in Erneuerbare Energien und die Dekarbonisierung der Depots etc. Dabei beschreiben die Gesellschaften nicht nur ihre Erfolge beispielsweise beim Energiesparen, sondern auch die Probleme. So kann die Erfassung der Verbräuche von Energien und Ressourcen vor allem für Versicherer mit weitverzweigten Standortnetzen schwierig sein. Dann konzentriert man sich auf Bemühungen und Daten der Hauptverwaltung und der vielleicht darunter liegenden Organisationseinheiten.

Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen) bringen einige Gesellschaften vor allem mit eigenen Produkten und Leistungen – beispielsweise Krankenversicherungstarifen – zusammen, aber auch dem Feld Personal und Soziales. Die Ziele 5, 10 und 11 gehören zur Gruppe der am zweithäufigsten Nennungen. Hierunter fassen viele ihre Bemühungen um Frauenförderung, Inklusion, Diversität, aber auch Ausbildung und Qualifikation. Arbeitnehmerrechte scheinen bei den Versicherern, die mehr oder weniger mitbestimmt sind, ebenso wenig ein Thema wie Mindestlöhne. Letzteres dürfte nicht nur der Tarif-, sondern auch den Einstellungspolitiken der Häuser geschuldet sein. Haupt-, Mittel- beziehungsweise Volksschluss-Abgänger machen nur noch wenige Prozentpunkte in den Belegschaften aus. Menschen ohne Schulabschluss finden sich in den Belegschaften praktisch gar nicht mehr. Gesellschaften, die auch in Entwicklungs- und Schwellenländern tätig sind, berichten über Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Ziel 1 (Armut in jeder Form und überall beenden). Dies können beispielsweise Formen von Mikro-Finanzierungen oder -Vorsorge sein. Auch das Ziel 17 (Globale Partnerschaft) findet sich bei Gesellschaften mit Auslandstöchtern eher.

Einen ganzheitlichen CSR-Ansatz, der auf den SDGs fußt, verfolgt beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Gut zwei Dutzend Versicherer und auch Vertriebe wenden den DNK an.

Ausgangspunkt des Nachhaltigkeitsmanagements ist dabei die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Dafür prüft das Unternehmen, wie die eigene Geschäftstätigkeit wesentlich auf Nachhaltigkeit einwirkt. Zudem soll analysiert werden, welchen Einfluss Aspekte der Nachhaltigkeit auf die eigene Geschäftstätigkeit haben. Die wesentlichen positiven und negativen Wirkungen sollen dann gemanagt und die Ergebnisse dazu offengelegt werden. „Die Anwender schätzen den DNK als pragmatischen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere solche, die auf diesem Gebiet noch keine oder wenig Erfahrung haben“, schreibt der DNK in seinem Leitfaden. „Dabei gewinnen die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) als Bezugsrahmen in den Berichten an Bedeutung.“

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