Scroll to top
© 2021 Assekurata

ESG-Kriterien

« Back to Glossary Index

Zur Bewertung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens oder einer Kapitalanlage haben sich die ESG-Kriterien etabliert: E steht für die Bereiche Umwelt (Environment), S für gesellschaftliche Aspekte (Social) und G für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).

Mithilfe der ESG-Kriterien werden beispielsweise nachhaltige Investmentportfolios zusammengestellt. Unternehmen oder Branchen, die den ESG-Kriterien nicht genügen, werden ausgeschlossen. Ein typisches Ausschlusskriterium ist die Produktion/der Handel von Waffen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ herausgegeben. Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Sinne sind ESG-Risiken. Ihr Ein- oder Auftreten kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben. Im Merkblatt werden derartige Risiken dargestellt.

« Zum Glossar