Zur Bewertung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens oder einer Kapitalanlage haben sich die ESG-Kriterien etabliert: E steht für die Bereiche Umwelt (Environment), S für gesellschaftliche Aspekte (Social) und G für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).
Mithilfe der ESG-Kriterien werden beispielsweise nachhaltige Investmentportfolios zusammengestellt. Unternehmen oder Branchen, die den ESG-Kriterien nicht genügen, werden ausgeschlossen. Ein typisches Ausschlusskriterium ist die Produktion/der Handel von Waffen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ herausgegeben. Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Sinne sind ESG-Risiken. Ihr Ein- oder Auftreten kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben. Im Merkblatt werden derartige Risiken dargestellt.
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