Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) muss die Bundesregierung jährlich einen Klimaschutzbericht erstellen. Mit diesem berichtet sie dem Parlament über die Fortschritte und Zielverfehlungen in der Klimapolitik.
Teil der Planung
Der Klimaschutzbericht ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzplanung und dem Deutschen Bundestag für das jeweilige Vorjahr bis zum 30. Juni vorzulegen.
Inhalte des von der Bundesregierung jährlich zu erstellenden Klimaschutzberichtes (§ 10 KSG) sind:
- die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren, (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft/Sonstiges)
- der Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme,
- der Stand der Umsetzung der Sofortprogramme,
- eine Prognose der zu erwartenden THG-Minderungswirkungen,
- ab 2024 alle zwei Jahre eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union sowie zu technischen und internationalen Entwicklungen und zu ihrer Kompatibilität mit der nationalen CO2-Bepreisung sowie den nationalen Klimaschutzzielen einschließlich der Wirkung auf die Sektoren.
Laut KSG muss die Bundesregierung „mindestens nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans ein Klimaschutzprogramm“ beschließen. Werden die Ziele verfehlt, sind Sofortprogramme – mit entsprechender Prüfung des Expertenrates für Klimafragen – vorzunehmen. In jedem Klimaschutzprogramm muss festgelegt werden, mit welchen Maßnahmen die deutschen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren – in Form zulässiger Jahresemissionsmengen – erreicht werden.
Im Klimaschutzbericht werden rechtlich verbindliche Ziele formuliert. Nach der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht im August 2021 („Generationenvertrag für das Klima“) sieht der verschärfte Zielpfad im Wesentlichen die Minderung der THG bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent vor. Bis 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 negative Treibhausgasemissionen erzielt werden.
2023 hat die Bundesregierung die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht und das neue umfassende Klimaschutzprogramm vorgelegt. Die bisherigen Ziele zur THG-Reduktion und Klimaneutralität bis 2045 bleiben dabei unverändert. Die zentrale Zielsetzung der Neufassung ist es, künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung als ausschlaggebende Basis für weitere Maßnahmen zu nutzen.
Das bedeutet, dass anstelle der bisherigen rückblickenden Betrachtung der Zielverfehlungen nun ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung ausschlaggebend ist. Zudem steht künftig die Erreichung der gesamten Treibhausgasemissionen im Fokus, unabhängig davon, wo sie entstanden sind. Trotzdem wird transparent dargestellt, wo die Emissionen entstehen und welcher Sektor „on track“ ist. Und: Die Bundesregierung stärkt den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen. Dieser wird getroffene Prognosen validieren und eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen vorlegen. Stand September 2023 wird dieser Gesetzesentwurf im Bundestag beraten.
Der Klimaschutzbericht 2022: Weitere Anstrengungen notwendig
„Den Klimawandel abzubremsen, erfordert sofortiges Handeln“, heißt es im Klimaschutzbericht 2022. Projektionen der künftigen Entwicklung der THG-Emissionen in Deutschland zeigten, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die im KSG verankerten Ziele zu erreichen. Um die THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent (gegenüber 1990) zu verringern, müssten die Emissionen in den nächsten Jahren rund dreimal schneller als bisher sinken. Der Projektionsbericht 2023 für Deutschland projiziert für die gesamten Treibhausgas-Emissionen in Deutschland zwischen 1990 und 2030 eine Minderung um 63 Prozent. Die ist ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zum Projektionsbericht von 2021, in welchem für diesen Zeitraum lediglich ein Rückgang von 49 Prozent prognostiziert wurde. Bis 2050 wird ein Rückgang um 83 Prozent errechnet. Die Projektion zeigt, dass zwar in den ersten Jahren bis 2030 auf Basis der bestehenden Maßnahmen große Einsparungen erzielt werden können, die Maßnahmen aber aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um langfristig (bis 2045) die Klimaneutralität zu erreichen. In der folgenden Abbildung wird zudem noch ein anderer wichtiger Sachverhalt deutlich. Auch wenn ein bestimmter Emissionsrückgang zu einem Zieljahr erreicht wird, ist vor allem entscheidend, wie viele Emissionen auf dem Weg dahin ausgestoßen werden. Anders gesagt: Werden bis 2029 keine jährlichen Emissionseinsparungen mehr erreicht und die über das Ziel hinausgehenden Emissionen dann allesamt im letzten Jahr reduziert, so wurde insgesamt mehr ausgestoßen als im Falle eines Reduktionspfades, bei dem am Anfang große Einsparungen erzielt werden konnte.
Umweltbundesamt, Projektionsbericht 2023 für Deutschland, Seite 22
Treiber für die erwartete Reduktion sind unter anderem der Rückgang der Kohleverstromung aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG), die CO2-Bepreisung durch den EU-Emissionshandel und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der abnehmende Energiebedarf durch energetische Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Heizungstausch), zunehmende Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudesektor und der Ausbau der Elektromobilität.
Ab dem Jahr 2023 wird der Projektionsbericht jährlich erscheinen und untersuchen, wie aktuelle und geplante Klimaschutzinstrumente in Deutschland sich auf die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren auswirken werden. Die Ergebnisse fließen auch in den jährlichen Klimaschutzbericht ein. So wird jedes Jahr geprüft, ob die aktuelle Klimaschutzpolitik ausreicht, um Deutschlands Klimaziele zu erreichen oder ob nachgesteuert werden muss.
Klimaschutzbericht und Assekuranz
Anders als beispielsweise die produzierende Industrie, die Landwirtschaft oder der – vorwiegende (Wohn-) – Gebäudesektor finden sich für die Versicherungswirtschaft im Klimaschutzbericht keine direkten Maßnahmen oder Ziele. Es lassen sich aber für das Kerngeschäft „Versichern“ Strategien ableiten – beispielsweise zur „Entwicklung strombasierter Kraftstoffe (Handlungsfeld „Alternative Kraftstoffe“). So sollen „längerfristig“ Wasserstoff / Power-to-X (PtX) Kraftstoffe eine zunehmende Rolle spielen. Für die Entwicklung und großvolumige Skalierung der Elektrolyse- und Raffinerieprozesse zur Erzeugung von strombasierten klimaneutralen Gasen und Kraftstoffen sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die neuen klimaschonenden Grund- und Kraftstoffe sind für die Industrie, die Chemie sowie für den Einsatz im Luft- und Schiffsverkehr gedacht. Versicherer müssen sich daher die Frage stellen, was das für den Umgang mit Versicherungskunden bedeutet, die an fossilen Energieträger festhalten (wollen).
Für die Kapitalanlage der Assekuranz sei auf das drei Seiten umfassende Unterkapitel „5.11. Finanzpolitik / Sustainable Finance“ im Klimaschutzbericht 2022 verwiesen. Dort wird, wie bekannt, betont: „Die Entwicklung einer Sustainable Finance-Strategie verfolgt den Zweck, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort weiterzuentwickeln, die Diskussions- und Umsetzungsprozesse auf nationaler, europäischer und globaler Ebene zu unterstützen und einen Beitrag für einen strukturierten, gebündelten Stakeholder-Dialog zu leisten.“
Als eine Maßnahme der deutschen Sustainable Finance Strategie wird die „regelmäßige Emission Grüner Bundeswertpapiere“ genannt. 2020 hat der Bund erstmals Grüne Bundeswertpapiere – „auf der Grundlage etablierter internationaler Marktstandards und des darauf basierenden Rahmenwerks für Grüne Bundeswertpapiere vom 24. August 2020“ – über insgesamt 11,5 Milliarden Euro emittiert und dieses Volumen in den beiden Folgejahren gesteigert.
„Auch in den nächsten Jahren sollen weitere Grüne Bundesanleihen begeben werden. Die dadurch entstehende grüne Renditekurve dient als Leitgröße und festigt die Benchmarkfunktion des Bundes als Emittent im grünen Segment“, so der Klimaschutzbericht. Die Mittel aus den Grünen Bundeswertpapiere werden eigenen Angaben zufolge ausschließlich Ausgaben des Bundes zugeordnet, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.