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Pariser Klimaabkommen

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Pariser Klimaabkommen (Paris Agreement)

Das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen (UN) gilt als Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel. Erstmals haben sich alle Staaten zu Maßnahmen verpflichtet, um die Erderwärmung langfristig auf zwei Grad zu begrenzen. Im September 2015 verabschiedete die UN die Agenda 2030. Beide Vorhaben sollen einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise weltweit zum Durchbruch verhelfen.

Doch so schön die globale Einigkeit scheint – die Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen reichen laut Weltklimarat IPCC nicht. Die EU, die USA und China haben inzwischen ambitioniertere Pläne. Auch Deutschland hat sein Ziel erhöht. Dies wird nach dem Ende April 2021 von Umweltverbänden und Umweltbewegungen – wie Fridays for Future – erstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichen. Karlsruhe fordert, jetzt schon die Reduzierung der Treibhausgase ab 2030 festzulegen, damit der Umstieg auf Klimaneutralität besser vorbereitet wird.

Das Abkommen im Detail

Das Pariser Klimaabkommen ist das Ergebnis einer langen Reihe von UN-Klimakonferenzen und ersetzt das Kyoto-Protokoll von 1997. Das Besondere: Alle 196 völkerrechtlich anerkannten Staaten sowie die Europäische Union einigten sich am 12. Dezember 2015 in Paris auf diesen rechtsverbindlichen internationalen Vertrag. In Kraft trat das Übereinkommen der „21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“ am 4. November 2016.

Danach werden die Vertragsparteien „immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen, um die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Es sollen sogar Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.“ Angestrebt wird ab 2050 Treibhausgasneutralität.

Das Abkommen sieht vor, dass jedes Land im Wege der Selbstverpflichtung (Intended Nationally Determined Contributions, INDCs) erklärt, um wie viel Prozent es die Emission von Treibhausgasen reduzieren will. Anders als beim Kyoto-Protokoll haben sich nicht nur Industrie-, sondern auch Schwellen- und Entwicklungsländer zu einer derartigen Erklärung verpflichtet. Alle Staaten müssen über den Fortgang ihrer Maßnahmen Rechenschaft ablegen. Alle fünf Jahre sollen gemeinsam höhere Ziele vereinbart werden, wenn dies nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erforderlich ist.

Über das Transparenz- und Rechenschaftspflichtsystem hinaus beinhaltet das Abkommen verschiedene Kooperations- und Unterstützungsmaßnahmen. So wurde das bereits 2009 zugesagte Finanzierungsversprechen in das Abkommen aufgenommen. So zahlen die EU und andere Industrieländer bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz in den Entwicklungsländern. Für die Zeit danach sind höhere Zahlungen beabsichtigt.

Die Bekämpfung der Erderwärmung bleibt aber nicht nur den Staaten und ihren Regierungen vorbehalten. Das Abkommen fordert auch regionale und kommunale Institutionen, die Zivilgesellschaft und die private Wirtschaft zum Mitwirken und zur Unterstützung auf. Als die USA in der Amtszeit von Präsident Donald Trump aus dem Abkommen austraten, hielten einige US-Bundesstaaten, Städte und Unternehmen daran fest. Als Initiative „We are still in“ arbeiteten sie weiterhin an der Umsetzung der Ziele.

Die Probleme

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens wurde der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) mit einem Sonderbericht beauftragt. Diese auch als Weltklimarat bezeichnete UN-Institution erstellt Metaanalysen der weltweiten Forschung zum Klimawandel. Der 2018 veröffentlichte IPCC- Sonderbericht („Über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut“) zeigte, dass die mit dem Pariser Klimaabkommen angestrebten Emissionen nicht ausreichen. Würden die Emissionen nicht stärker verringert, beliefe sich die Erderwärmung bis 2100 auf etwa drei Grad. Der Bericht hält das 1,5-Grad-Ziel für erreichbar, sofern die Treibhausgasemissionen sehr schnell gesenkt und Kohlenstoffdioxid in sehr großem Umfang aus der Erdatmosphäre entfernt werde.

Danach sieht es aber derzeit nicht aus: Laut International Energy Agency (IEA) sind die globalen energiebezogenen CO2-Emissionen 2020 zwar um 5,8 Prozent oder fast zwei Gigatonnen auf 31,5 Gt gesunken (Eine Gigatonne entspricht einer Milliarde Tonnen). Die Pandemie habe sich stärker auf die Nachfrage nach Öl und Kohle als auf andere Energiequellen ausgewirkt. Mit dem Anziehen der Wirtschaft weltweit dürften die CO2-Emissionen 2021 rund 33 Gt erreichen – und damit über den Niveaus von 2015 sowie 2016 liegen. Klimaforscher gehen davon aus, dass die Erderwärmung bereits rund 1,2 Grad gegenüber vorindustrieller Zeit erreicht hat.

Die EU – im Rahmen ihres European Green Deals –, China, Japan, Korea und einige andere Staaten haben ihre Ziele unlängst nach oben korrigiert. Deutschland will mit dem „Klimaaktionsplan 2050“ die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken. Bis 2030 sollen rund 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt und bis spätestens 2038 schrittweise die Kohleverstromung eingestellt werden. Bis 2050 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral sein.

Die USA, die sich unter Präsident Joe Biden wieder zum Klimaabkommen bekennen, werden voraussichtlich ihre Zielwerte gegenüber denen aus der Regierungszeit von Barack Obama verdoppeln. Bis 2030 sollen die klimaschädlichen Emissionen um 50 bis 52 Prozent sinken. Der chinesische Staatschef Xi Jinping kündigte 2020 zur Generaldebatte der UN-Vollversammlung an, dass man vor 2030 einen Wendepunkt bei den CO2-Emissionen und vor 2060 die Kohlenstoff-Neutralität anstrebe. China und die USA sind die größten Verursacher von Treibhausgasen.

Geht es bei den Zielen um prozentuale Verringerungen, ist Obacht angesagt. So wie die Staaten ihre Ziele selbst festlegen können, dürfen sie auch den Referenzzeitraum wählen. Deutschland bezieht die Reduktion auf 1990 – die USA aber auf 2005.

Obwohl es sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag handelt, gibt es keine Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Der unabhängige Expertenausschusses, der die Umsetzung des Abkommens steuern soll, habe in erster Linie eine vermittelnde Position. Er soll die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens ausdrücklich in „nicht streitig angelegten Verfahren ohne Strafcharakter“ vorantreiben, erläutern die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Der Umgang der Versicherer mit den Klimazielen

In der Umweltberichterstattung legen die Versicherer wie andere Wirtschaftszweige großes Gewicht auf die Klimaziele. So berichten mehr als 95 Prozent der von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) 2020 untersuchten börsennotierten Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mittlerweile über Klimathemen. Tiefe und Qualität der Berichterstattung lassen dieser Untersuchung nach aber zu wünschen übrig. Unter anderem kritisiert PwC, dass konkrete Pläne fehlen, wie die Ziele erreicht und welche Messmethoden dazu angewendet werden sollen. Die bei dieser Untersuchung betrachteten Versicherungsunternehmen haben zwar alle möglichen klimabezogenen Risiken identifiziert, aber nur 67 Prozent auch die klimabezogenen Chancen.

Dabei ist der Klimaschutz für kaum eine Branche so vielschichtig wie für die Assekuranz: Als große Kapitalsammelstellen gelten insbesondere die Lebensversicherer – ebenso wie die Banken – als Finanziers der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit. Über Divestments aus Anleihen und/oder Aktien, die mit fossilen Energieträgern zu tun haben, bauen derzeit viele Gesellschaften ihre Kapitalanlagen um. Knapp 40 international agierende Banken und Versicherer haben sich zur UN-geleiteten Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) zusammengeschlossen. Sie haben angekündigt, bis 2050 die CO2-Emissionen in ihren Portfolios auf null zu senken. Viele Gesellschaften legen zudem ihr Kapital verstärkt in Anleihen mit Bezug zu erneuerbaren Energien an.

Zum Ausstieg aus den fossilen Energieträgern gehört natürlich auch das Kerngeschäft „Versichern“. Auch hier haben einige Gesellschaften schon den Rückzug weitgehend vollzogen oder zumindest angekündigt. Eine Scorecard der Umweltorganisation Greenpeace zeigt für die führenden Versicherer und Rückversicherer, wie sie sich als Versicherer und Investor gegenüber fossilen Brennstoffen wie Kohle-, Öl-, Gas- und Teersande positioniert haben.

Es geht aber nicht nur um Ausschlüsse, sondern auch um nachhaltige Engagements. Verschiedene Gesellschaften suchen aktiv das Geschäft mit erneuerbaren Energieträgern. Einige Gesellschaften engagieren sich bei der Wiederaufforstung von Wäldern – entweder in Kombination mit einem Produkt oder auch als Investor.

Klimaschutzaspekte in Policen sind zwar noch kein Massenphänomen, finden sich aber zunehmend. Beispielsweise übernehmen einige Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Mehrkosten, wenn im Schadenfall ein energetisch günstigerer, aber teurer Ersatz oder auch die Reparatur anstelle des Verschrottens eines wirtschaftlichen Totalschadens gewählt wird. Auf den Boom bei Zweirädern – insbesondere der höherwertigen E-Bikes – wurde mit den bisher vor allem aus dem Kraftfahrtgeschäft bekannten Schutzbrief-Leistungen und hohen Absicherungen gegen Diebstahl, Bedienfehler bei Akkus & Co. und Ähnlichem reagiert. Für E-Autos werden Boni gewährt und die speziellen Risiken aus der E-Technik entsprechend abgesichert. Bei den Lebensversicherern haben „grüne“ Kapitalanlagen in den Tarifen Einzug gehalten.

Als Wirtschaftsunternehmen bemühen sich viele Versicherer um Klimaneutralität des eigenen Geschäfts. Einzelne Hauptverwaltungen arbeiten bereits CO2-neutral. Energie aus fossilen Brennstoffen werden durch „grünen“ Strom ersetzt und nicht vermeidbarer CO2-Ausstoß durch den Kauf entsprechender Kompensations-Zertifikate ausgeglichen.

Zum Nachlesen:

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