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Klimaschutzbericht der Bunderegierung

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Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) muss die Bundesregierung jährlich einen Klimaschutzbericht erstellen. Mit diesem berichtet sie dem Parlament über die Fortschritte und Zielverfehlungen in der Klimapolitik.

Teil der Planung

Der Klimaschutzbericht ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzplanung und dem Deutschen Bundestag für das jeweilige Vorjahr bis zum 30. Juni vorzulegen.

Inhalte des von der Bundesregierung jährlich zu erstellenden Klimaschutzberichtes (§ 10 KSG) sind:

  • die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren, (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft/Sonstiges)
  • der Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme,
  • der Stand der Umsetzung der Sofortprogramme,
  • eine Prognose der zu erwartenden THG-Minderungswirkungen,
  • ab 2024 alle zwei Jahre eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union sowie zu technischen und internationalen Entwicklungen und zu ihrer Kompatibilität mit der nationalen CO2-Bepreisung sowie den nationalen Klimaschutzzielen einschließlich der Wirkung auf die Sektoren.

Laut Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) muss die Bundesregierung „mindestens nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans ein Klimaschutzprogramm“ beschließen. Werden die Ziele verfehlt, sind Sofortprogramme – mit entsprechender Prüfung des Expertenrates für Klimafragen – vorzunehmen. In jedem Klimaschutzprogramm muss festgelegt werden, mit welchen Maßnahmen die deutschen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren – in Form zulässiger Jahresemissionsmengen – erreicht werden.

Im Klimaschutzbericht werden rechtlich verbindliche Ziele formuliert. Nach der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht im August 2021 („Generationenvertrag für das Klima“) sieht der verschärfte Zielpfad im Wesentlichen die Minderung der THG bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent vor. Bis 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 negative Treibhausgasemissionen erzielt werden.

Der Klimaschutzbericht 2022: Weitere Anstrengungen notwendig

„Den Klimawandel abzubremsen, erfordert sofortiges Handeln“, heißt es im Klimaschutzbericht 2022. Projektionen der künftigen Entwicklung der THG-Emissionen in Deutschland zeigten, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die im KSG verankerten Ziele zu erreichen. Um die⁠ THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent (gegenüber 1990) zu verringern, müssten die Emissionen in den nächsten Jahren rund dreimal schneller als bisher sinken. Der aktuelle Projektionsbericht 2021 projiziert für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) in Deutschland zwischen 1990 und 2030 eine Minderung um 49 Prozent. Bis 2040 wird ein Rückgang um 67 Prozent errechnet.

Dem Projektionsbericht zufolge haben alle Sektoren Handlungsbedarf für weitere Emissionsminderungen.

Klimaschutzbericht 2022 der Bundesregierung nach § 10 Absatz 1 des Bundes -Klimaschutzgesetzes, Seite 8

Treiber für die erwartete Reduktion sind unter anderem der Rückgang der Kohleverstromung aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG), die CO2-Bepreisung durch den EU-Emissionshandel und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der abnehmende Energiebedarf durch energetische Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Heizungstausch), zunehmende Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudesektor und der Ausbau der Elektromobilität.

In Deutschland wurden 2021 rund 762 Millionen Tonnen THG (gemessen in CO2-Äquivalenten) und damit 4,5 Prozent mehr als im – besonders von den pandemiebedingten Lockdowns betroffenen – 2020 emittiert. Gegenüber 1990 sind die Emissionen um 38,7 Prozent zurückgegangen. Laut Bericht liegen die Emissionen in Deutschland mit 9,2 Tonnen pro Kopf über dem globalen Durchschnitt von ungefähr 7,5 Tonnen. Die Emissionen werden nach dem Quellprinzip in dem Land erfasst, in dem sie entstehen. Emissionen durch Reisen und in den Lieferketten im Ausland entstehen, fließen daher nicht in die Emissionszahlen Deutschlands ein.

Klimaschutzbericht und Assekuranz

Anders als beispielsweise die produzierende Industrie, die Landwirtschaft oder der – vorwiegende (Wohn-) – Gebäudesektor finden sich für die Versicherungswirtschaft im Klimaschutzbericht keine direkten Maßnahmen oder Ziele. Es lassen sich aber für das Kerngeschäft „Versichern“ Strategien ableiten – beispielsweise zur „Entwicklung strombasierter Kraftstoffe (Handlungsfeld „Alternative Kraftstoffe“) (KSPr 2030 Maßnahmenbündel 3.4.3.4). So sollen „längerfristig“ Wasserstoff / Power-to-X (PtX) Kraftstoffe eine zunehmende Rolle spielen. Für die Entwicklung und großvolumige Skalierung der Elektrolyse- und Raffinerieprozesse zur Erzeugung von strombasierten klimaneutralen Gasen und Kraftstoffen sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die neuen klimaschonenden Grund- und Kraftstoffe sind für die Industrie, die Chemie sowie für den Einsatz im Luft- und Schiffsverkehr gedacht. Was bedeutet das für den Umgang mit Versicherungskunden, die an fossilen Energieträger festhalten (wollen)? Was sind die Kundenfirmen der Zukunft?

Für die Kapitalanlage der Assekuranz sei auf das drei Seiten umfassende Unterkapitel „5.11. Finanzpolitik / Sustainable Finance“ verwiesen. Dort wird, wie bekannt, betont: „Die Entwicklung einer Sustainable Finance-Strategie verfolgt den Zweck, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort weiterzuentwickeln, die Diskussions- und Umsetzungsprozesse auf nationaler, europäischer und globaler Ebene zu unterstützen und einen Beitrag für einen strukturierten, gebündelten Stakeholder-Dialog zu leisten.“

Als eine Maßnahme der deutschen Sustainable Finance Strategie wird die „regelmäßige Emission Grüner Bundeswertpapiere“ genannt. 2020 hat der Bund erstmals Grüne Bundeswertpapiere – „auf der Grundlage etablierter internationaler Marktstandards und des darauf basierenden Rahmenwerks für Grüne Bundeswertpapiere vom 24. August 2020“ – über insgesamt 11,5 Milliarden Euro emittiert und dieses Volumen in den beiden Folgejahren gesteigert.

„Auch in den nächsten Jahren sollen weitere Grüne Bundesanleihen begeben werden. Die dadurch entstehende grüne Renditekurve dient als Leitgröße und festigt die Benchmarkfunktion des Bundes als Emittent im grünen Segment“, so der Klimaschutzbericht. Die Mittel aus den Grünen Bundeswertpapiere werden eigenen Angaben zufolge ausschließlich Ausgaben des Bundes zugeordnet, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Diese sind führt der Wirkungsbericht „Green Bond Allocation Report 2020“ auf.

Zum Nach- und Weiterlesen:

Klimaschutzbericht 2022 der Bundesregierung nach § 10 Absatz 1 des Bundes -Klimaschutzgesetzes

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

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