Seit dem 10. März 2021 gelten auch für Finanzberater/Versicherungsvermittler gemäß der EU-Transparenzverordnung (TVO) erweiterte Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit. Diese Berufsgruppen müssen nun auf ihren eigenen Websites über verschiedene Aspekte des Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken informieren. Des Weiteren sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, einschließlich einzelner Finanzvertriebe, sowie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, die bestimmte Größenkriterien erfüllen, dazu verpflichtet, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen.
Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bis zum Jahr 2026 schrittweise auf weitere Unternehmen ausgeweitet, sodass zukünftig mehr Unternehmen unter diese Berichtspflicht fallen werden.
In Gesprächen mit Marktteilnehmern gewinnen wir vermehrt den Eindruck, dass sich die Branche unisono mit dem Thema beschäftigt. Gleichzeitig sind viele betroffene Unternehmen noch unsicher darüber, wie sie ihre Nachhaltigkeitskommunikation konkret und glaubhaft ausgestalten sollen, ohne in den Verdacht zu geraten, Greenwashing zu betreiben. Um den aktuellen Stand der Dinge zu ermitteln, hat Assekurata Solutions kürzlich eine Untersuchung durchgeführt. Welche Erkenntnisse diese Analyse geliefert hat, stellt Projektleiterin und Senior-Analystin Hannah Sütterle im Gespräch mit Markus Kruse in der neuesten Ausgabe des Assekurata-Podcasts heraus.