Nachhaltigkeitsziele nehmen immer mehr Platz in der Beratung ein. Mit den durch die Delegierten Verordnung 2021/1257 der Kommission eingeführten Änderungen an der Versicherungs-Vertriebs-Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) müssen Versicherungsvermittler ihre Kunden in der Beratung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Ihre Produktempfehlungen müssen folglich zum Nachhaltigkeitsprofil der Kunden passen. Dies soll sicherstellen, dass Versicherer in ihrer Produkt- und Anlagestrategie verstärkt nachhaltige Kriterien berücksichtigen, um entsprechende Verträge anbieten zu können. Darüber hinaus sollen Kundinnen und Kunden für ökologische und soziale Belange beim Thema Altersvorsorge und Geldanlage sensibilisiert werden, dem Thema quasi nicht mehr aus dem Weg gehen können.
Nachhaltigkeit hat damit – soweit Kunden dies jedenfalls wünschen – unmittelbar einen Platz in der Beratung erhalten. Präferenzabfrage, Produktauswahl und Produktbetreuung sind hier wichtige Stichworte. In der neuesten Folge unseres Podcasts beleuchtet Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will, welche Folgen das Thema in der praktischen Umsetzung hat. Als Gesprächspartner hat er sich hierzu Dietrich Ernst, Kommunikationsberater und Mitglied des Assekurata-Rating-Komitees zum Nachhaltigkeitsrating, sowie Frank Rottenbacher, Vorstand beim AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., eingeladen.