Nicht erst seit der Transparenzverordnung, die zum 10. März in Kraft getreten ist, richtet sich das öffentliche Interesse verstärkt auf die nicht-finanzielle Berichterstattung der Versicherer. Bereits in einem früheren Blogartikel sind wir auf die begrenzte Aussagekraft dieser Berichte eingegangen. Die Versicherer fokussieren sich dabei oft auf bestimmte Schwerpunktthemen, was zu einer recht selektiven Berichterstattung führt. Das erschwert den Vergleich zwischen den verschiedenen Unternehmen und gilt vor allem für versicherungsspezifische Themen wie die Kapitalanlage und das Angebot von Versicherungsprodukten.
Rahmenwerke zur Berichterstattung, wie beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder die Global Reporting Initiative (GRI), an denen sich viele Versicherer orientieren, sind oft branchenübergreifend konzipiert und schreiben keine spezifischen Standards für diese Bereiche vor. Festzuhalten bleibt, dass zentrale Themen der Nachhaltigkeit hinsichtlich der Wesentlichkeit für das Versicherungsgeschäft in den veröffentlichten CSR-Berichten nur rudimentär aufgegriffen werden.
Wie sieht es aber bei den Kennzahlen zu nicht-versicherungsspezifischen Themen aus, für die DNK und GRI detaillierte Standards liefern? Dabei ist zu erwähnen, dass der DNK zur konkreten Ausgestaltung seiner Berichterstattungsanforderungen unter anderem auf die Kennzahlen der GRI verweist. Insgesamt lässt sich feststellen, dass fast alle Versicherer, die nach den Vorgaben des DNK berichten, auch die Kennzahlen und Indikatoren der GRI verwenden. Dazu orientieren sich weitere Versicherer direkt an den GRI-Standards. Insgesamt haben 26 der 36 von uns untersuchten Versicherer die Angaben in ihrer CSR-Berichterstattung auf Basis der GRI-Standards vorgenommen.
Dies gibt Grund zur Annahme, dass die von der GRI standardisierten Kennzahlen eine hinreichende Basis für Vergleichbarkeit geben. Unsere Analyse zeigt: Es kommt auf die Kennzahl an. Im Folgenden stellen wir drei Kennzahlen aus dem Bereich „Umwelt“ exemplarisch heraus, um unsere wesentlichen Erkenntnisse vorzustellen.
Es lässt sich sicherlich darüber diskutieren, wie groß die umweltbelastende Wirkung des Papierverbrauchs eines Versicherungsunternehmens ist. Für Versicherer gibt es jedoch kaum eine Kennzahl, die auf so anschauliche Weise gleichzeitig das funktionierende Umweltmanagementsystem und die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft anspricht. Der Papierverbrauch fungiert somit als sichtbare Verbindung zwischen den beiden aktuellen Kerntreibern der Branche. Zudem scheint die Ausgestaltung der Kennzahl auf den ersten Blick recht simpel und wenig diskutabel. Bei der Einheit sind sich zumindest noch die meisten Versicherer einig und geben den Verbrauch entweder in Tonnen oder in Kilogramm an. Einige wenige bevorzugen eine Angabe in Blatt. Ein Problem stellt jedoch die Definition von „Papier“ dar: Während einige Unternehmen lediglich das Kopier- und Druckpapier in der Kennzahl erfassen, schließen andere auch das Papier für Briefumschläge mit ein. An anderer Stelle werden die Briefumschläge nicht dazugezählt, dafür aber das Hygienepapier in den Sanitäranlagen. Fairerweise sei erwähnt, dass der GRI-Standard an dieser Stelle keine genaue Definition vorgibt. So hilfreich Standards sein können, sie sind aber kein Allheilmittel gegen Auslegungen.
Eine wesentlichere Hürde bietet allerdings die Problematik der Standorte. In vielen Fällen wird der Papierverbrauch als absolute Zahl für den Hauptsitz des Versicherers ermittelt. Diese Zahl allein ist schon schwierig zu vergleichen, wenn dem nicht die Mitarbeiter des Hauptsitzes gegenübergestellt werden. Andere Versicherer beziehen jedoch neben ihrem Hauptsitz den Verbrauch weitererDirektionen mit ein. Bei einem einfachen Vergleich der absoluten Zahlen würde somit tendenziell das Unternehmen, das den Verbrauch sorgfältiger erhebt, schlechter wegkommen. Völlig konfus wird es dann bei einem internationalen Konzern, der sowohl verschiedene Unternehmensteile in Deutschland als auch die Direktionen bestimmter Länder ausschließt. So gut wie gar nicht wird zudem der dezentrale Verbrauch von Papier im Vertrieb thematisiert. Hier stellt sich dann auch die Frage der Zurechenbarkeit in Abhängigkeit von der Vertriebsart und -organisation.
Das Standortproblem lässt sich ebenfalls auf den Energieverbrauch übertragen. Wenn die Kennzahl nicht im Verhältnis zu den Mitarbeitern herausgegeben wird, schneidet auch hier auf den ersten Blick die Gesellschaft schlechter ab, die möglichst viele ihrer Standorte erfasst. Davon abgesehen wird der Energieverbrauch über viele Unternehmen hinweg und einheitlich berichtet. Bei 20 der 36 Unternehmen fanden sich Angaben zu dieser Kennzahl, entweder in MWh (bzw. kWh) oder in Gigajoule. Bei anderen Kennzahlen war die Veröffentlichungsbereitschaft durchaus geringer. Schwierig wird es allerdings bei der Zusammensetzung des Energieverbrauchs, die durch den entsprechenden GRI-Standard vorgegeben ist. Demnach sollen im Wesentlichen auch Angaben zu den Energiequellen Strom, Wärmeenergie und Brennstoffe gemacht werden.
Vor allem die Angaben zu den Brennstoffen unterscheiden sich teils sehr. Manche Versicherer verwenden analog zum gesamten Energieverbrauch MWh oder Gigajoule, andere geben den Verbrauch jedoch in Litern an. Einige Versicherer berichten stattdessen über die insgesamt zurückgelegten Kilometer des Fuhrparks, sodass an dieser Stelle keine Einigkeit über die verwendeten Einheiten herrscht und ein Vergleich nicht möglich ist. Der GRI-Standard legt im Übrigen eine Angabe von Wattstunden (Wh) oder Joule nahe.
Hingegen lassen sich die Angaben der Versicherer zu den Emissionen als positives Beispiel herausstellen. Die Berichterstattung lehnt sich, wie auch im entsprechenden GRI-Standard vorgegeben, an den Standards des Greenhouse Gas Protocol an. Diese schreiben eine Angabe in CO2-Äquivalenten vor, wodurch neben CO2 auch andere Treibhausgase, wie beispielsweise Methan oder Lachgas erfasst werden. Ferner definieren sie drei verschiedene Emissionsquellen, sogenannte „Scopes“.
- Scope 1-Emissionen sind direkte Emissionen, die beim Unternehmen entstehen, zum Beispiel durch die Verbrennung von Heizöl am Standort oder von Benzin durch Firmenfahrzeuge. Die größte Rolle spielt bei Versicherungsunternehmen der eigene Fuhrpark.
- Indirekte Emissionen aus eingekauftem Strom oder eingekaufter Wärme werden in Scope 2 erfasst. Dabei entstehen die Emissionen an anderer Stelle, beispielsweise in einem Kohlekraftwerk. Sie werden aber dem Versicherungsunternehmen zugerechnet, da es den Strom aus diesem Kraftwerk bezieht. Der Bezug von CO2-neutralem Ökostrom kann ein großer Hebel sein, diese Emissionen zu senken.
- Scope 3 erfasst alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Relevante Beispiele für Versicherungsunternehmen sind entstehende Emissionen durch den Papier- und Wasserverbrauch sowie durch Geschäftsreisen.
Die Betrachtung der einzelnen Scopes insbesondere im Zeitablauf kann Erkenntnisse zu dem Entwicklungsstand bestimmter Initiativen liefern, beispielsweise einer geplanten Reduktion des Stromverbrauchs in der Hauptzentrale. Die drei Scopes sollten jedoch auch gemeinsam betrachtet werden. Stellt ein Versicherer beispielsweise seinen gesamten Fuhrpark auf Elektroautos um, würden die Emissionen verstärkt von Scope 1 zu Scope 2 transferiert.
Vor allem bei Scope 3 gibt es noch die größten Messunsicherheiten, da Versicherer die Reichweite ihrer Wertschöpfungskette verschieden definieren oder entsprechende Messdaten fehlen. Als Beispiel sind die Emissionen von externen Rechenzentren oder die der Arbeitswege der Mitarbeiter zu nennen, die von manchen Versicherern in den Scope 3 Emissionen erfasst werden. Auch die Berücksichtigung des Vertriebs ist hier zu hinterfragen. Eine weitere Herausforderung stellt bei den Treibhausgasemissionen erneut das Standortthema dar.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Berichterstattung zu den Umweltkennzahlen von Versicherungsunternehmen trotz vorliegender Standards oft nicht einheitlich erfolgt. Neben verschiedenen Einheiten und Definitionen der verbrauchten Ressourcen beziehungsweise ausgestoßenen Emissionen verhindert vor allem die Heterogenität der betrachteten Standorte einen Vergleich von absoluten Kennzahlen. Zur Erleichterung könnten Versicherer neben den absoluten Daten zusätzlich relative Angaben bereitstellen. Idealerweise würden Sie die Kennzahlen ins Verhältnis zu den zugrundeliegenden Mitarbeitern setzen – wird also der Energieverbrauch in der Hauptzentrale erfasst, könnte man diesen ins Verhältnis zu den dort arbeitenden Mitarbeitern setzen.
Dies würde auch eine Messung des Fortschritts eines Versicherungsunternehmens im Zeitablauf erlauben, sollten sich währenddessen die betrachteten Standorte verändern. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass sich bei den veröffentlichten Kennzahlen zukünftig stärker einheitliche Marktstandards durchsetzen. Hilfreich ist es sicherlich auch, die eigene Berichterstattung insbesondere die KPI‘s im Hinblick auf Wesentlichkeit, Vergleichbarkeit, Zielsetzungen und Zielerreichungen kritisch zu hinterfragen.
Autor: Oliver Bentz (Analyst ASSEKURATA Rating-Agentur GmbH)