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Gestrandete Deutsche mit ihrem Krankenversicherungsschutz nicht im Regen stehen lassen

Gestrandete Deutsche mit ihrem Krankenversicherungsschutz nicht im Regen stehen lassen

Es ist ein Szenario, mit dem vor dem Jahr 2020 wohl niemand im Ernst gerechnet hätte: Innerhalb von zehn Tagen kommt als Folge einer weltweiten Pandemie fast der gesamte interkontinentale Passagierflugverkehr zum Erliegen. Weltweit Millionen gestrandeter Urlauber, denen, auf allen Kontinenten dieser Erde verteilt, plötzlich der Rückweg abgeschnitten wurde. Alleine Deutschland ist mit rund einer Viertel Million seiner Staatsbürger betroffen. Dabei erfasst es alle Personengruppen: Familien mit Kindern, Individualreisende, Reisegruppen, unbegleitete Jugendliche beim Schüleraustausch oder Senioren. Es hat sich jedoch gezeigt, dass in solch einer Krisensituation auf die deutsche Politik Verlass ist. Mit Hilfe der deutschen Auslandsvertretungen vor Ort und den deutschen Fluggesellschaften hat das Auswärtige Amt eine weltweite Rückholaktion gestartet und in den vergangenen drei Wochen mehr als 200.000 Menschen aus Afrika, Südamerika, Asien, Australien und Neuseeland nach Deutschland zurückgeholt. Auch ich war im März in Argentinien gestrandet und wurde glücklicherweise mit einem Rückholflug Anfang April nach Deutschland zurückgebracht. Aber zum Beispiel in Neuseeland warten immer noch Tausende auf den erlösenden Rückflug.

Auslandskrankenversicherungsschutz droht zu entfallen

Das ist für jeden Betroffenen unter den weltweit herrschenden Rahmenbedingungen eine sehr schwierige und belastende Situation. Die deutschen Botschaften vor Ort müssen eine Situation managen, die so in politisch stabilen Ländern wie Argentinien oder Neuseeland nicht zu erwarten gewesen wäre und auch sicher nicht geübt werden konnte: Die komplette Evakuierung deutscher Staatsbürger. Sie tun dies nach meiner Wahrnehmung mit hohem Engagement und Empathie. Wichtig ist hierbei auch die Kommunikation mit den Menschen, denen man sagen muss, dass sie im nächsten Rückholflug noch nicht berücksichtigt werden können. Der zentrale Satz der deutschen Botschaft in Buenos Aires in der Kommunikation mit den Gestrandeten stand am Ende ihrer Nachrichten und Newsletter: „Niemand wird vergessen!“

Genau diese Solidarität ist nun von den Trägern der Auslandskrankenversicherungen zu wünschen, im Wesentlichen also den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, aber auch Gesellschaften wie dem ADAC. Denn der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland gilt nur für Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer. In den gängigen Auslandsreiseversicherungen liegt diese maximale Reisedauer je nach Anbieter zwischen einem und zwei Monaten, in der privaten Krankheitskostenvollversicherung zwischen einem und sechs Monaten. Nun wird es unter 250.000 Gestrandeten sicher Versicherte geben, die diese Fristen aufgrund der Flugausfälle und des Wartens auf den Rückholflug überschritten haben. Dies ist nicht weiter schlimm, sofern bis zur Rückkehr im Ausland keine medizinischen Behandlungen notwendig waren. Finden jedoch Behandlungen statt, besteht formal zunächst einmal kein Versicherungsschutz.

Weder die Tarifschreiber der Unternehmen noch wir als Tarifanalysten haben an ein solches Gesamtszenario gedacht. Deshalb enthalten die Policen standardmäßig nur die Möglichkeit der Fristverlängerung, sofern für einen Versicherten aus gesundheitlichen Gründen die Rückreise beziehungsweise der Rücktransport nicht möglich ist. Dies wird aktuell aber in der Regel nicht der Fall sein, da die Verhinderung der pünktlichen Rückreise allein den Flugausfällen geschuldet ist. Man stelle sich den Fall vor, dass durch das Warten auf den Rückholflug die Frist überschritten wird und dann bei einem Versicherten eine Corona-Infektion stattfindet, gegebenenfalls mit intensivmedizinischer Behandlung im Ausland. Die Kosten können dann schnell einen fünfstelligen Euro-Bereich erreichen.

Branche sollte sich solidarisch mit ihren Versicherten zeigen

Erste Gespräche mit privaten Krankenversicherern stimmen jedoch optimistisch, dass solche Fälle von den Versicherungsträgern im Sinne der Versicherten reguliert werden und sich gerade die Unternehmen der privaten Krankenversicherung solidarisch zeigen werden, so dass kein Versicherungsfall nur deshalb nicht übernommen wird, weil durch einen Flugausfall und das Warten auf den Rückholflug die maximale Reisefrist nicht eingehalten werden konnte. Auch ist davon auszugehen, dass es nur wenige Einzelfälle sein werden, bei denen wirklich hohe Kosten anfallen dürften, so dass dies durch die Versichertenkollektive ohne Probleme aufgefangen werden kann.

Jeder Einzelfall, der negativ beschieden würde, birgt nicht nur ein hohes Reputationsrisiko für den jeweiligen Versicherungsträger, er würde auch der in diesen schwierigen Zeiten zu Recht beschworenen Solidarität zuwiderlaufen, zumal die betroffenen Versicherten unverschuldet in eine solche Situation gekommen sind.

 

Autor: Axel Füderer (Freier Aktuar)