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Nachhaltigkeit

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Das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens wird je nach Anspruch unterschiedlich weit definiert. Ohne „Perpetuum mobile“ ist Leben bis jetzt aber immer mit Ressourcenverbrauch verbunden. Daher lässt sich Nachhaltigkeit in der Gesamtschau eines Produktions- und Konsumprozesses mit allen Facetten und Risiken nie absolut herstellen, sondern immer nur relativ.

Auch wenn Nachhaltigkeit als Wort gerade Konjunktur hat, eine Erfindung unserer Zeit ist es nicht.

Nachfolgend einige unterschiedliche Auffassungen von Nachhaltigkeit:

Der Ursprung aus der Forstwirtschaft

Das Prinzip der Nachhaltigkeit stammt nach allgemeinem Verständnis aus der Forstwirtschaft: Danach soll nur so viel Holz geschlagen werden, wie im Wald stets nachwächst. Als geistiger Vater gilt Hans-Carl von Carlowitz. Er hatte in seinem 1713 erschienen Buch zur Ökonomie der Waldkultur („Silvicultura oeconomica“) festgestellt: „Wenn nicht … alle ersinnlichen Mittel angewendet werden, dass eine Gleichheit zwischen An- und Zuwachs und zwischen Abtrieb derer Hölzer erfolget, so … muss… Mangel entstehen.“ Die „größte Kunst, Wissenschaft, Fleiß und Einrichtung“ sah er darin, dass es eine „continuierliche, beständige und nachhaltende Nutzung gebe“.

Auf den Umgang mit allen Ressourcen lässt sich dieses Vorgehen wegen der Endlichkeit bestimmter Stoffe allenfalls bedingt übertragen.

Zum Nachlesen:

Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen

„Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der Gegenwart entspricht, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Es enthält zwei Schlüsselkonzepte:

das Konzept der ‚Bedürfnisse‘, insbesondere der Grundbedürfnisse der Armen der Welt, dem übergeordnete Priorität eingeräumt werden sollte; und die Idee von Einschränkungen, die durch den Stand der Technik und die soziale Organisation der Fähigkeit der Umwelt auferlegt werden, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen.“

So definierte die Weltkommission der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung unter Vorsitz der Ministerpräsidentin von Norwegen Gro Harlem Brundtland 1987. Der sogenannte „Brundtland-Report“ ging in die internationale Umwelt-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik mit verschiedenen Abkommen und Konferenzen wie etwa die Rio-Konferenz 1992 ein.

Zum Nachlesen

Cradle to Cradle (C2C)

Hierbei handelt sich um eine Vorgehensweise für Nachhaltigkeit. Den Ansatz „Von der Wiege zur Wiege“ entwickelten der deutsche Chemiker Michael Braungart und der US-amerikanische Architekt William McDonough. Beschrieben wird ein System, bei dem alle Materialien wieder in Kreisläufe zurückgeführt werden können. Dazu wird bereits vor der Produktion über die spätere Verwendung dessen, was heute alles als Müll anfällt, nachgedacht. Anders als beim klassischen Recycling handelt es sich bei den weiteren Produktionen um die Herstellung vollwertiger Güter.

Der EU-Begriff

Die EU-Kommission hat ihr Verständnis von Nachhaltigkeit in der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088) definiert.

Es gibt sechs von der EU verfolgte Umweltziele:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltigkeit im Umgang mit sowie Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Nachhaltig ist eine Investition nur dann, wenn sie eines dieser Ziele „substanziell“ verfolgt, ohne einem der anderen fünf aufgeführten „signifikant“ zu schaden. Weitere Bedingung ist die Erfüllung von Mindeststandards wie den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Die EU-Verordnung (EU) 2019/2088 hatte in Artikel 2 Abs. 17 die „nachhaltige Investition“ noch etwas länger definiert:

„eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften“.

Zum Nachlesen

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