Versicherungen, Kreditwirtschaft und große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ihre Aktivitäten auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit darlegen. Ein verpflichtendes Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Berichterstattung gibt es jedoch noch nicht – wohl aber empfohlene Hilfen wie die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) oder das Carbon Disclosure Project (CDP).
Auf dem Weg zum Standard
Die nichtfinanzielle Berichterstattung zeichnet sich vor allem durch Vielfalt aus. Denn: Im Rahmen des EU Green Deals und des EU Aktionsplans: Finanzierung nachhaltigen Wachstums sind zwar die Harmonisierung und Ausweitung der Berichtspflichten über Nachhaltigkeitswirkungen vorgesehen, anders als bei der finanziellen Rechnungslegung gibt es aber kein verpflichtendes Rahmenwerk. Zumindest noch nicht. Die CSR-Richtline bzw. die bald erweiterte Non-Financial Reporting Directive (NFRD) legen fest, wer berichtet und worüber berichtet werden soll, nicht aber das „Wie“. Auch die Transparenz- sowie die Taxonomie-Verordnung zwingen Versicherungen und Banken Nachhaltigkeitsauswirkungen oder Nachhaltigkeitsrisiken hinsichtlich des Klimawandels offenzulegen, ohne den Rahmen vorzugeben.
Im Zuge des EU Aktionsplans: Finanzierung nachhaltigen Wachstums wurde bisher ein „European Corporate Reporting Lab“ als Teil der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eingerichtet. Dieses soll Innovationen und die Entwicklung bewährter Verfahren für die ökologische Berichterstattung von Unternehmen fördern. Zudem soll es dem Austausch von Unternehmen und Investoren „über bewährte Verfahren für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ dienen. Dazu empfiehlt der EU-Gesetzgeber „z. B. die klimabezogene Offenlegung entsprechend der TCFD-Empfehlungen“.
Die Umsetzung „verbindlicher zukunftsorientierter Berichtspflichten nach dem Rahmenwerk der TCFD ab dem Geschäftsjahr 2022 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Comply-or-Explain-Prinzip“ gehören auch zu den Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats an die Bundesregierung (Shifting the Trillions: Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation).
Alles deutet also darauf hin, dass die klimabezogenen Empfehlungen zur Offenlegung von Finanzinformationen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) als Blaupause für eine gesetzliche Regelung dienen soll. Bislang werden sie vor allem von sehr großen Unternehmen auf freiwilliger Basis angewendet. Die TCFD-Empfehlungen waren 2017 veröffentlicht worden. Mit dem Auftrag, die Berichterstattung über klimabezogene Finanzinformationen zu verbessern, war die Task Force 2015 vom Financial Stability Board (FSB) initiiert worden. Beim FSB handelt es sich um eine Art supranationale Aufsicht des globalen Finanzsystems mit starker Beteiligung der G20. Für 2020 berichtet die TCFD, dass 60 Prozent der weltweit größten börsennotierten Unternehmen die TCFD-Empfehlungen anwenden und/oder die Task Force unterstützen.
Zunehmend setzt sich auch das Offenlegungssystem des Carbon Disclosure Project durch, das nur noch unter der Abkürzung CDP firmiert. „Die Weltwirtschaft betrachtet CDP als den Goldstandard der Umweltberichterstattung mit den umfangreichsten und umfassendsten Datensätzen zum Handeln von Unternehmen und Städten“, behauptet die Nichtregierungsorganisation auf ihrer Internetseite. 2020 nutzten über 9.600 Formen das CDP zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeit. Diese Unternehmen repräsentieren nach CDP-Angaben über 50 Prozent der weltweiten Marktkapitalisierung. Unter den Anwendern sind auch einige der größten deutschen Erst- und Rückversicherer.
TCFD und CDP in Grundzügen
Die TCFD-Empfehlungen zielen auf eine langfristige Betrachtungsweise für die Risikoabschätzung, die Kapitalallokation und die strategische Planung. Die Unternehmen sollen offenlegen, wie und ob sie klimabezogene Chancen und Risiken in ihrer Strategie und ihrem Geschäftsmodell berücksichtigen, wie sie diese analysieren und bepreisen. Untersucht werden die Resilienz gegenüber klimabedingten Auswirkungen und die eigenen Aktivitäten zum Schutz des Klimas. Die Unternehmen müssen analysieren, welchen finanziellen Einfluss physische Risiken (z. B. Flut, Zyklone) und solche, die sich aus dem Prozess des Klimawandels herleiten (Transitionsrisiken, z. B. Markt-, Reputations-, Technik-, Politik- und Rechtsrisiken), haben können. Szenarioanalysen verschiedener Entwicklungen des Klimawandels sollen dabei helfen, die Risiken adäquat zu bewerten.
Governance
Offenlegung der Unternehmensführung der Organisation in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen.
Strategie
Berichterstattung über die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäfte, die Strategie und die Finanzplanung der Organisation, sofern diese Informationen wesentlich sind.
Risikomanagement
Angaben dazu, wie die Organisation klimabezogene Risiken identifiziert, bewertet und steuert.
Messgrößen und Ziele
Offenlegung der Messgrößen und Ziele, die zur Bewertung und zum Management relevanter klimabezogener Risiken und Chancen verwendet werden, sofern diese Informationen wesentlich sind.
Zudem muss ein Prozess zur Steuerung der klimabezogenen Auswirkungen definiert und beschrieben werden. Im Rahmen eines Carbon Accountings müssen alle Treibhausgasemissionen gemäß den drei Scopes des GHG Protocols – also Emissionen aus eigenen Emissionsquellen, aus der Erzeugung von fremdbezogener Energie sowie alle übrigen, mit dem Betrieb in Zusammenhang stehenden, aber nicht von ihm kontrollierbaren Emissionen – erfasst werden. Bewertet werden sollen diese mit internen Kohlenstoffpreisen, Gewinnen aus emissionsarmen Produkten/Dienstleistungen oder mit Science Based Targets. Letztere nutzt auch das CDP.
Wichtig ist, dass die Klimaberichterstattung mit der Finanzberichterstattung verbunden wird. Die Kennzahlen, die zur Beurteilung und Steuerung der klimabezogenen, finanziellen Auswirkungen verwendet werden, sind der TCFD-Empfehlung zufolge zu veröffentlichen. Externe Berichtsleser sollen so nachvollziehen können, mit welchen Klimarisiken sich das Unternehmen konfrontiert sieht, wie es diese bewertet, bepreist und managt. Der TCFD Final Report und die Implementation Guidance richtet sich mit jeweils speziellen Anleitungen an finanzielle Institutionen, die Sektoren Energie, Transport, Baugewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie allgemein an die Wirtschaft.
Das CDP befragt jährlich mehrere Tausend Großkonzerne zu ihren klimaschädlichen CO2-Emissionen, den Klimastrategien, dem nachhaltigen Umgang mit Wasser und Wäldern/Biodiversität sowie dem Management von Umweltrisiken in der Zuliefererkette. Die Klimafragebögen sind auf die TCFD-Empfehlungen abgestimmt. Es gibt (die) Noten für die Teilbereiche Disclosure, Awareness, Management und Leadership. Die Antworten werden zu einem (Unternehmens-) Score (von A bis D-) zusammengefasst. Zudem gibt es ein „F“ für angefragte Unternehmen, die dem CDP nicht genügend Informationen zur Auswertung zur Verfügung stellen.
Nur die mit „A“ bewerteten Teilnehmer werden veröffentlicht. 2020 schafften es 277 Unternehmen in die „Klimawandel-A-Liste“, darunter waren auch Versicherer, aber keine deutschen. 16 Unternehmen wurden für den Bereich Wald und weitere 106 Unternehmen für die Wassersicherheit mit „A“ bewertet. Das CDP-Scoring soll die Transparenz im Umgang mit bestimmten Nachhaltigkeitsauswirkungen erhöhen und die Unternehmen zu Umweltmaßnahmen motivieren. Nach Angaben der CDP werden die Vollständigkeit der Offenlegung, das Bewusstsein und das Management von Umweltrisiken und bewährten Praktiken im Zusammenhang mit der Führung im Umweltbereich (z. B. das Setzen ehrgeiziger und sinnvoller Ziele) bewertet. Dieses Offenlegungssystem wird permanent weiterentwickelt und um Nachhaltigkeitsrisiken ergänzt. Zudem wurde mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers ein Klimaschutz-Leadership-Index für besonders transparent berichtende Unternehmen entwickelt sowie ein Performance-Score für Klimaschutz-Leistungen.
Unter dem Dach des CDP gibt es auch weitere Initiativen wie das CDP-ICLEI Unified Reporting System Städte. 2020 legten damit 812 Städte aus 85 Ländern ihre Klima- und Umweltdaten offen; unter den deutschen Teilnehmern waren unter anderem Berlin und Mannheim. Eigenen Angaben zufolge verfügt das CDP inzwischen über die weltgrößte Datenbank für firmenrelevante Klimainformationen. Diese können teilweise von Investoren, Unternehmen, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und Medien genutzt werden.
Klimaberichterstattung und Assekuranz
„Seien Sie der Regulierung einen Schritt voraus – bereiten Sie Ihr Unternehmen auf wahrscheinlich verpflichtende Umweltberichterstattungsvorschriften vor; mit CDP werden Sie vollständig auf die Best-Practice-TCFD-Empfehlungen ausgerichtet“, schreibt das CDP (übersetzt) auf seiner Internetseite zur CDP-Offenlegung und die TCFD-Empfehlungen.
Über die Verordnungen zur Taxonomie und zur Transparenz ist die Assekuranz besonders in der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Offenlegungen der Versicherungen sind teilweise sehr heterogen, wie Untersuchungen zeigen. Zudem werden klimabezogene Risiken zunehmend auch ein Aspekt der Aufsicht (erinnert sei an das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Bafin spricht sich hier grundsätzlich für Transparenz aus.
Zum Nachlesen:
- Final Report: Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures
- Shifting the Trillions Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation – 31 Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats an die Bundesregierung
- GSFC Germany e.V | TCFD Think Tank – Anwender-Guidance zu den TCFD Empfehlungen