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Mehr Transparenz erforderlich

Mehr Transparenz erforderlich

Zum Jahreswechsel rücken traditionell die Lebensversicherer in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Denn dann informieren die Unternehmen Kunden und Öffentlichkeit darüber, wie hoch ihre laufende Verzinsung der privaten Rentenversicherung für das nächste Jahr ausfällt. Aufgrund des regen Interesses an den Deklarationssätzen veröffentlichen seit einigen Jahren viele Branchenbeobachter, nicht zuletzt auch wir, auf ihren Internetseiten die unternehmensindividuellen Daten. Im Ergebnis erhalten Interessenten tagesaktuell eine umfassende Übersicht über die laufende Verzinsung der einzelnen Gesellschaften und frühzeitig eine Information darüber, in welche Richtung das Marktpendel ausschlägt.

Auch in unserer jährlichen Studie zu Überschussbeteiligungen und Garantien tragen wir bereits seit 2002 viele Informationen rund um das Thema Gewinnbeteiligung zusammen und ermitteln dort auch einen Marktdurchschnitt zur laufenden Verzinsung. Hierbei berücksichtigen wir allerdings aus Gründen der Konsistenz nur die empirisch erhobenen Daten der Studienteilnehmer, so dass unsere Studienwerte den Markt zwangsläufig nur näherungsweise abbilden. Aufgrund der abnehmenden Teilnahmebereitschaft hat sich diese Diskrepanz über die Jahre immer mehr vergrößert.

Hatten 2011 noch 72 Unternehmen mit einem Marktanteil von 93 % unseren Fragebogen beantwortet und somit an der Studie teilgenommen, waren es im diesjährigen Deklarationsturnus nur noch 47 (Marktanteil 79 %). Über die Gründe dieser zunehmenden unternehmensseitigen Zurückhaltung lässt sich trefflich spekulieren. Sie führt allerdings dazu, dass der Marktdurchschnitt der laufenden Verzinsung privater Rentenversicherungspolicen laut unserer Studie mit 2,29 % etwas höher ausfällt als der bislang in diversen Medien veröffentlichte (2,23 %).

Naheliegend wäre hier nun, die Daten der Teilnahmeverweigerer einfach bei der Durchschnittsbildung mit einzubeziehen. Dies wäre aber aus Gründen der Genauigkeit nicht zweckmäßig. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in den neuen klassischen Produkten, die sich nicht zuletzt aufgrund der Zinssituation und den Anforderungen durch Solvency II seit einiger Zeit anbieterseitig immer größerer Beliebtheit erfreuen. Bei dieser Produktgattung setzen die Anbieter zwar weiterhin auf das deckungsstockgebundene Sparen, so dass die Sparbeiträge der Kunden vollständig in das Sicherungsvermögen des Lebensversicherers einfließen, verzichten allerdings auf die harten „klassischen“ Garantien.

Da es allerdings keine Legaldefinition für die Klassik oder gar neue Klassik gibt, lässt sich aus vielen Deklarationsmeldungen nicht einwandfrei bestimmen, für welche Produktgattung die Zahlen gelten. Während einige Versicherer hier Transparenz walten lassen und dezidiert aufführen, auf welches Produkt sich der jeweilige Deklarationssatz bezieht, verzichten andere darauf. Eine trennscharfe Zuordnung ist daher nicht möglich.

Um sicherzugehen, dass wir die richtigen Daten erhalten und diese auch zuordnen können, haben wir in unserem Studienfragebogen seit 2015 eine klare Abgrenzung zwischen Klassik und neuer Klassik vorgenommen.

Eine (traditionelle) klassische Rentenversicherung zeichnet sich demnach dadurch aus, dass die Überschussbeteiligung während der Ansparphase sukzessive die garantierte Kapitalleistung und die Garantierente erhöht. Rechnungszins und jährlicher Garantiezins stimmen überein. Meist sind die Rechnungsgrundlagen auch für Leistungen aus Überschussbeteiligung und Erhöhungen für die gesamte Laufzeit fixiert.

Demgegenüber erhöhen sich Garantiekapital und Garantierente bei einer neuen klassischen Rentenversicherung durch die Überschussbeteiligung nicht zwangsläufig. Bei endfälligem Garantiekapital kann außerdem das Überschussguthaben zur Finanzierung der Garantie genutzt werden. Bei endfälliger Garantie ist der jährliche Garantiezins zudem geringer als der Zins, mit dem die endfällige Garantie berechnet wird. Bei Produkten mit Bruttobeitragserhalt ergibt sich der Garantiezins nur implizit aus den garantierten Leistungen, Beiträgen und Kosten. Bei beiden Varianten wird das Gesamtkapital zu Beginn der Rentenphase typischerweise (zumindest teilweise) mit den dann gültigen (aktuellen) Rechnungsgrundlagen verrentet und dann mit der anfänglichen Garantierente maximiert.

Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine offizielle Unterscheidung oder gar eine Legaldefinition. Aus Gründen der Transparenz wäre es aber angebracht, dass die Branche früher oder später eine offizielle definitorische Trennung zwischen neuer und alter Klassik verabschiedet. Ansonsten droht das ohnehin schon recht komplexe Thema der Altersvorsorge über die private Rentenversicherung für Außenstehende noch undurchdringlicher zu werden. Selbstverständlich lässt sich über die trennscharfe technische Abgrenzung der Produkte zueinander trefflich debattieren.

Jenseits aller akademischen Diskussionen wäre es jedoch wünschenswert, dass die Anbieter in ihren künftigen Deklarationsmeldungen klarer herausstellen, auf welche Produktgattung sich die angegebenen Sätze beziehen. Selbstredend würde auch eine höhere Teilnahmebereitschaft der Unternehmen an Untersuchungen, die in dieser Thematik für Aufklärung sorgen wollen, helfen.

Autor: Lars Heermann (Bereichsleiter ASSEKURATA Rating-Agentur GmbH)