Der Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge setzt ein deutliches Signal: Staatlich geförderte Vorsorge soll einfacher, transparenter und kapitalmarktorientierter werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die sinkende Marktdurchdringung bestehender Angebote und die Grenzen des bisherigen Systems (Riester-Rente), das durch strenge Garantievorgaben geprägt war.
Für die Lebensversicherungswirtschaft bietet die Reform Chancen durch flexiblere Kapitalanlage und chancenorientiertere Produkte. Zugleich verschiebt der Entwurf aber die Wettbewerbsparameter. Kostenposition, Prozessqualität, Auszahlungsmodalitäten, Wechselmechanik und die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Beratung werden künftig noch stärker darüber entscheiden, welche Angebotsformen im geförderten Markt bestehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich weniger die Frage nach „Gewinnen oder Verlieren“, sondern nach den Bereichen, in denen das klassische Geschäftsmodell der Lebensversicherung unter Druck gerät, und welche Stellschrauben im Entwurf nachjustiert werden sollten, um das Ziel „breite, wirksame Altersvorsorge“ nicht durch unerwünschte Nebenwirkungen zu gefährden.
Zwei Produktwelten – und ein neuer Referenzmaßstab
Im Kern führt der Entwurf zwei Produktwelten ein, zum einen einen Altersvorsorgedepot-Vertrag ohne Beitragserhaltungszusage und zum anderen ein Garantieprodukt mit wahlweise 100 % oder 80 % Kapitalgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase. Das Depot bildet einen kapitalmarktorientierten Vorsorgeansatz als eigenständigen Förderrahmen ab. Das Garantieprodukt adressiert weiterhin sicherheitsorientierte Sparer, wird aber mit der 80-%-Variante so modernisiert, dass höhere Kapitalmarktquoten grundsätzlich leichter darstellbar werden.
Für Lebensversicherer ist diese Architektur ambivalent. Positiv ist der erweiterte Gestaltungsspielraum in der Kapitalanlage. Gleichzeitig entsteht im Fördermarkt ein neuer Referenzmaßstab durch ein einfaches, kapitalmarktnahes Modell, das in der Kundenwahrnehmung (und in der Vermittlungslogik) schnell zur Benchmark werden dürfte. Versicherungsbasierte Lösungen müssen ihren zusätzlichen Nutzen künftig noch deutlicher erklären und vor allem in einem Kostenrahmen bestehen, der stärker als bisher auf vermeintliche Vergleichbarkeit drängt.
Lebenslange Verrentung – (nur) als optionales Leistungsmerkmal
Das Alleinstellungsmerkmal der Lebensversicherer, die lebenslange Verrentung in der Auszahlungsphase, ist im neuen System nicht mehr verpflichtend vorgesehen. Künftig können sich Altersvorsorgesparer neben lebenslangen Leistungen auch für Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr entscheiden. Dies verändert die Marktlogik grundlegend. Der Versicherungswirtschaft wird es nicht mehr automatisch durch regulatorische Vorgaben zufallen, die Rentenphase bis zum Lebensende zu gestalten. Stattdessen muss die Branche ihren Wertbeitrag als Absicherer von Langlebigkeitsrisiken im Wettbewerb deutlicher herausstellen und die Rentenoption aktiv als Qualitätsmerkmal positionieren. Letztlich gilt: Lebenslange Verrentung ist dort sinnvoll, wo sie den Absicherungsbedarf von lebenslangen Ausgaben deckt, flexible Auszahlpläne dort, wo individuelle Vorsorgeziele und Lebenslagen dies rechtfertigen. Auch die vorgesehene hybride Aufteilung zwischen Sicherungsvermögen und Fondsanlage kann die Marktchancen im Rentenalter erhöhen. Im Gegenzug besteht das Risiko, dass das angesparte Kapital durch Marktschwankungen oder insbesondere durch eine längere Lebenserwartung nicht ausreicht. Sollte dann doch wieder der Staat einspringen (müssen), würde dies dem Förderansatz widersprechen. Daher ist es entscheidend, Transparenz zu schaffen und die Sparer umfassend und klar aufzuklären.
Standardisierung, Kostenvergleich & Entbündelung
Besonders prägend im Entwurf ist der standardisierte Ansatz. Für Standarddepots wird eine Obergrenze der Effektivkosten von 1,5 % eingeführt, berechnet als Renditeminderung nach europäischen Vorgaben wie der PRIIPs-Systematik. Zudem sollen die Abschlusskosten künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Die Kostenvorgaben wirken nicht nur als Transparenz- und Vergleichsinstrument, sondern setzen starke wettbewerbliche Leitplanken. Kosten werden zum dominierenden Vergleichskriterium, wodurch der Markt Richtung standardisierter, skalierbarer Niedrigkostenmodelle gedrängt wird. Bereits heute lässt sich dies bei der Integration von ETFs in fondsgebunden Lebensversicherungen beobachten. Dies dürfte verstärkt neue Player wie Neobroker und Robo-Advisor auf den Plan rufen, allerdings müssten auch sie den mit der staatlichen Förderung verbundenen Verwaltungsaufwand rund um Zulagen, Steuern, Kostenverteilung und Wechselmöglichkeiten schultern.
Für Lebensversicherer entsteht erheblicher Druck, weil ihre Wertschöpfung weit über das reine Asset Management hinausgeht. Governance, Service, Risikomanagement, Bestandsführung und – je nach Produkt – Sicherheitsmechaniken sind für die Leistungsfähigkeit zentral, werden jedoch im Wettbewerb häufig vor allem als Kosten sichtbar, wenn der Vergleich auf eine einzige Prozentkennzahl verengt wird.
Hinzu kommt, dass der Entwurf eine klare Entbündelung fördert. Zusatzabsicherungen sollen nicht mehr gekoppelt werden und die Hinterbliebenenabsicherung wird im Wesentlichen auf Rentengarantiezeiten begrenzt. Dies reduziert zwar Komplexität, kann jedoch aus Versorgungssicht problematisch sein. Haushalte, die eigentlich integrierte Schutzmechanismen wie Einkommensausfallabsicherungen benötigen, müssen diese künftig außerhalb des geförderten Vorsorgeprodukts organisieren. Diese Fragmentierung birgt das Risiko von Versorgungslücken und ist nicht zwingend einfacher für die Betroffenen.
Anbieterwechsel – neue Anforderungen an Bestand und Verwaltung
Der Entwurf erleichtert den Anbieterwechsel. Abschlusskosten sollen über die Vertragslaufzeit verteilt werden und eine Wechselgebühr ist nur in den ersten fünf Jahren möglich. Danach können Kunden kostenfrei wechseln, was ihre Mobilität erhöht und Wechselbarrieren senkt. Für die Lebensversicherungswirtschaft bedeutet es jedoch eine Verschiebung der Bestandsökonomie. Amortisationsmodelle werden anspruchsvoller, und die Bestandsführung wird zur strategischen Kernkompetenz.
Hier kann die Lebensversicherung Stärken ausspielen, sofern Prozesse und Kostenstruktur mithalten. Denn ein leistungsfähiger Bestand zeichnet sich künftig nicht nur durch Vertragsverwaltung aus, sondern durch Servicequalität, Verständlichkeit, digitale Schnittstellen und eine über die Zeit konsistente Performance- und Nutzenkommunikation. Andererseits kommt auf die Lebensversicherer neuer Verwaltungsaufwand zu, da sie die geschaffene Wechselmöglichkeit aus dem alten in das neue Fördersystem auch für alle bestehenden Riester-Kunden sicherstellen müssen.
Beratung unter Kostendruck – realer Bedarf trifft enge Leitplanken
Mit mehr Kapitalmarktnähe steigt in der Praxis der Beratungsbedarf: Risikoprofil, Anlagehorizont, Durchhaltefähigkeit unter Volatilität, Zieldefinition und die Schnittstelle zur Auszahlungsphase sind erklärungs- und steuerungsbedürftig. Gleichzeitig legt der Entwurf im Standardsegment strikte Kostenparameter fest und fördert eine hohe Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern. Für die Lebensversicherungswirtschaft entsteht daraus ein Spannungsfeld, das sachlich benannt werden sollte: Qualifizierte Beratung ist mit realen Aufwänden verbunden, etwa durch Fachkenntnisse, Zeitaufwand, Haftungsfragen, Dokumentation und die laufende Betreuung. Doch wenn der Wettbewerb im Standardsegment zunehmend über eine einzelne Kostenzahl geführt wird, steigt der Druck, diese Leistungen nicht mehr produktseitig abbilden zu können.
Die Konsequenz könnte eine Verschiebung des Standardsegments hin zu „Selbstabschlüssen“ sein. Zwar sieht der aktuelle Referentenentwurf – im Gegensatz zum letztjährigen Entwurf der Ampel-Regierung – keine digitale Vergleichsplattform mehr explizit vor, dennoch dürften die vorgegebenen Rahmenbedingungen auf vermehrte Online-Angebote und -abschlüsse hinauslaufen. Qualifizierte Beratung würde dann stärker segmentiert und wäre nur noch in bestimmten Kundengruppen oder innerhalb spezifischer Vergütungsmodelle wirtschaftlich tragfähig. Dies könnte den Zugang zu hochwertiger Beratung für viele Verbraucher erschweren.
Fonds und ETFs im LV-Produkt – Renditebaustein mit klarer Aufgabenverteilung
Lebensversicherer integrieren seit Jahren verstärkt Fonds und ETFs in ihre Produkte. Diese Entwicklung passt grundsätzlich zum Reformansatz und kann ein Teil der Lösung sein. Entscheidend ist, dass die Aufgaben klar verteilt bleiben: Fonds/ETFs sorgen für eine effiziente Kapitalmarktbeteiligung, während die Lebensversicherung ihren Mehrwert dort einbringt, wo ihre Stärken liegen. Dazu zählen die Strukturierung von Sicherheitsmechaniken, das Risikomanagement, die langfristige Bestandshaltbarkeit und vor allem die Auszahlungsgestaltung, die für Kunden eine verlässliche Vorsorge gewährleistet.
Die 80/100-%-Garantiearchitektur schafft eine Brücke zwischen kapitalmarktnaher Anlage und einer Sicherheitskomponente, die für viele Haushalte von großer Bedeutung ist. Gleichzeitig gilt: Je stärker die Ansparphase einem Depotmodell ähnelt, desto wichtiger wird es für Lebensversicherer, den Mehrwert der Versicherungshülle klar zu vermitteln. Gleichzeitig müssen Kosten- und Prozessposition so gestaltet sein, dass sie diesen Mehrwert nicht konterkarieren.
Förderrahmen im Wandel – Vereinfachung als Akzeptanz- und Wirkungshebel
Die Überarbeitung des Förderrahmens greift ein zentrales Problem der bisherigen geförderten Vorsorge auf, nämlich die hohe Komplexität in der Anwendung. Für viele Verbraucher war die Förderung weniger ein attraktiver Anreiz als ein schwer verständliches Regelwerk mit Mindesteigenbeitragskomplexität, komplizierter Zulagenmechanik und steuerlicher Verrechnung, die oft erst im Nachhinein klar wurde. Die geplanten Vereinfachungen und die stärkere Ausrichtung an den Eigenbeiträgen im Sinne der beitragsproportionalen Förderung können hier wirksam sein. Indem die Förderwirkung direkt an das gekoppelt wird, was Kunden unmittelbar steuern können, wird der Anreiz transparenter, Fehlsteuerungen werden reduziert und die Prozesse werden für Anbieter und Berater spürbar entlastet. Gerade für Lebensversicherer, die langfristige Bestände verwalten und dabei auf stabile Verwaltungsprozesse angewiesen sind, ist ein robuster Förderrahmen ein relevanter Standortfaktor des Produktangebots. Gleichzeitig ist die Ausgestaltung nicht neutral. Je stärker Förderung, Standardisierung und Kommunikation auf eine kostengetriebene Referenz hinauslaufen, desto wichtiger wird es, dass neben dem Ansatz für die Ansparphase, auch die Versorgungsgesichtspunkte im Blick bleiben. Eine gute Förderung sollte nicht nur den Einstieg erleichtern, sondern auch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Verbraucher am Ende eine tragfähige Altersleistung erreichen – einschließlich der Frage, wie Risiken und Auszahlungsphase organisiert sind. Hier liegt die Chance, Vereinfachung mit einer systematischen Stärkung von Versorgungssicherheit zu verbinden.
Kreis der Förderberechtigten – ohne Selbstständige
Der Referentenentwurf kündigt für 2031 eine Evaluierung an. In deren Rahmen soll auch eine mögliche Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten geprüft werden. Damit wird das Thema adressiert, aber auf einen späten Zeitpunkt verschoben.
Selbstständige haben mit der Basisrente (Rürup) bereits einen steuerlich geförderten Vorsorgeweg. Die im Entwurf reformierte Förderung der neuen privaten Altersvorsorge richtet sich jedoch weiterhin vor allem an Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder ihnen gleichgestellt werden. Viele Selbstständige fallen typischerweise nicht darunter. Vor dem Hintergrund wachsender selbstständiger Erwerbsformen und häufig fehlender Arbeitgeberbeiträge zur Altersversorgung ist das aus Reichweiten- und Akzeptanzsicht problematisch. Zudem finanzieren Selbstständige über ihre Steuern die Förderung mit, ohne zu partizipieren.
Anpassungsbedarf am Entwurf – gezielte Nachschärfungen erforderlich
1) Kostendeckel funktional differenzieren statt Einheitsmaßstab
Der Entwurf sieht eine 1,5-%-Obergrenze bei den Effektivkosten vor, die als Preisanker wirkt. Es ist jedoch fraglich, ob ein einheitlicher Deckel den unterschiedlichen Leistungsbildern gerecht wird: Reine Depotmodelle und versicherungsbasierte Lösungen erfüllen strukturell verschiedene Funktionen (u. a. Stabilitäts- und Auszahlungsorganisation). Zielführend wäre entweder eine funktionale Differenzierung der Kostenrahmen nach Produktarten oder zumindest eine klare Systematik, nach der Service- und Betreuungsleistungen transparent ausgewiesen werden können, ohne in einem pauschalen Prozentvergleich automatisch als „zu teuer“ zu erscheinen.
2) Beratung wirtschaftlich möglich halten und Vergütungslogik praxistauglich regeln
Standardisierte, kapitalmarktnähere Angebote erhöhen den Bedarf an qualifizierter Beratung und laufender Betreuung; zugleich verschiebt die Kombination aus Kostendeckel, gestreckter Abschlusskostenlogik und hoher Wechselbarkeit die Vergütung in der Praxis faktisch in Richtung laufender Provisionen bzw. Betreuungsentgelte. Das ist nur dann tragfähig, wenn eine entsprechende Betreuungsleistung dauerhaft wirtschaftlich darstellbar, tatsächlich erbracht und transparent ausgewiesen werden kann; andernfalls drohen Fehlanreize oder eine Unterfinanzierung von Beratung mit der Folge einer Verlagerung in Richtung Selbstabschluss. Erforderlich ist daher eine Regelung, die Transparenz schafft, ohne Beratung herauszupreisen, indem Produktkosten und Beratungs- bzw. Betreuungskosten getrennt ausgewiesen werden, ausdrücklich Wahlfreiheit zwischen Abschluss-, Misch- und laufenden Vergütungsmodellen besteht und bei laufender Vergütung Mindestanforderungen an Leistungsinhalt und Ausweisung der Betreuung festgelegt werden.
3) Optionale biometrische Module begrenzt und standardisiert zulassen
Die geplante Entbündelung reduziert Komplexität, birgt jedoch das Risiko, Versorgungslücken zu schaffen, wenn Einkommensausfallrisiken und Vorsorge künftig strikt getrennt werden. Eine sinnvolle Nachjustierung könnte die Zulassung klar definierter und standardisierter Zusatzbausteine, wie etwa einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung, als Option sein. Dies würde den Schutzgedanken stärken, ohne die ursprüngliche Idee der Vereinfachung zu gefährden.
4) Wechselregime praxisfest gestalten und Fehlanreize vermeiden
Verbraucherfreundliche Wechselmöglichkeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Entwurfs, sollten jedoch so gestaltet werden, dass sie keine kurzzyklischen Wechselstrategien fördern oder die Betreuung bestehender Verträge entwerten.
Standardisierte Wechselprozesse und klare Informationsanforderungen wie eine transparente Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen vor einem Wechsel könnten Fehlanreize reduzieren, ohne die Vorteile des Wechselgedankens einzuschränken. Ist diese Transparenz nicht gegeben, wird es für Verbraucher kaum möglich sein, die Vor- und Nachteile eines Wechsels individuell und qualifiziert einzuschätzen.
5) Verständliche, zielgenaue und operationalisierbare Informationspflichten
Laufende Informationspflichten zu Kosten, Performance, Garantien, Projektionen und ESG-Aspekten sind grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Es ist jedoch entscheidend, dass sie so umgesetzt werden, dass sie nicht allein in formal korrekten, aber schwer verständlichen Auskünften enden.
Eine Kombination aus einer standardisierten, kurzen Kerninformation – etwa in Form eines „One Pagers“ – und der Möglichkeit einer vertiefenden digitalen Darstellung könnte Transparenz fördern und die Entscheidungsfindung der Verbraucher erleichtern.
6) Förderzugang für Selbstständige früher klären und systematisch öffnen
Die Frage der Förderzugänglichkeit für Selbstständige sollte nicht erst 2031 geprüft werden. Erforderlich ist mindestens ein deutlich früherer, verbindlicher Prüftermin mit klaren Kriterien oder ein gestuftes Öffnungskonzept, das Rürup respektiert, aber die neue Förderlogik nicht dauerhaft an einem relevanten Teil der Erwerbstätigen vorbeiführt.
Schlussgedanke
Die Reform stärkt Transparenz, Wechselbarkeit und einen kapitalmarktorientierten Ansatz für die Ansparphase. Gleichzeitig setzt sie Lebensversicherer stärker unter Druck, ihre Kostenstruktur, ihr Differenzierungskonzept und ihre Beratungsstrategie anzupassen. Darüber hinaus eröffnet sie über die Garantiearchitektur und die notwendige Auszahlungslogik die Chance, den spezifischen Beitrag der Lebensversicherung neu zu profilieren: Sicherheit nicht als starre Garantie, sondern als nachvollziehbar strukturierte Stabilität, kombiniert mit effizienter Kapitalmarktbeteiligung über Fonds und ETFs.
Wenn dieses Zusammenspiel gelingt und der Entwurf an den genannten Punkten nachgeschärft wird, kann die Reform dazu beitragen, die private Altersvorsorge sowohl renditefähiger als auch versorgungssicherer zu machen.
Auor: Dr. Reiner Will, Geschäftsführer Assekurata Rating-Agentur GmbH