Aufsicht

 

Aktuelle aufsichtsrechtliche Veröffentlichungen gemäß der Verordnung Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen.

 

Allgemeine Angaben
 

Hierunter fallen beispielsweise alle aktuellen und potenziellen Interessenkonflikte, ein Verzeichnis der Nebendienstleistungen sowie die Methoden und Erläuterungen der bei den Ratingtätigkeiten angewandten Modellen und grundlegenden Ratingannahmen, wie mathematische Annahmen und Korrelationsannahmen sowie deren wesentliche Änderungen.


zu den Allgemeinen Angaben

 

Regelmäßige Angaben
 

Hier informiert die Rating-Agentur alle sechs Monate über die historischen Ausfallquoten ihrer Ratingkategorien, aufgeschlüsselt nach den wesentlichen geografischen Gebieten, in denen die Emittenten ansässig sind, und darüber, ob sich die Ausfallquoten dieser Kategorien im Laufe der Zeit verändert haben.

 

zu den Regelmäßigen Angaben

 

Transparenzbericht
 

Dieser Bericht ist jährlich zu erstellen. Er soll unter anderem detaillierte Informationen über die Rechtsstruktur und die Besitzverhältnisse der Ratingagentur, einschließlich Informationen über Beteiligungen sowie  eine Beschreibung der internen Kontrollmechanismen, durch den die Qualität der Ratingtätigkeiten sichergestellt werden soll, beinhalten.

 

zum Transparenzbericht 2011

 

zum Transparenzbericht 2012

 

zum Transparenzbericht 2013

 

Code of Conduct
 

Die International Organisation of Securities Commission (IOSCO) hat im  September 2003 allgemeine Prinzipien für die Tätigkeiten von Rating-Agenturen veröffentlicht. Dieser Veröffentlichung folgte die Aufstellung eines Code of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies (Code Fundamentals) im Jahre 2004. Diese allgemeinen Prinzipien werden von den europäischen Aufsichtsbehörden zwar nicht obligatorisch verlangt, ihre Einhaltung gilt allerdings als wünschenswert, auch um einer evtl. regulatorischen Vorschrift zuvorzukommen.

 

Im Sinne des Code Fundamentals sind Rating-Agenturen Einrichtungen, die Ratings zur Bewertung des Kreditrisikos der Emittenten von Schuldtiteln und anleiheähnlichen Wertpapieren veröffentlichen. Dabei gilt als Rating „eine Meinungsäußerung zur Bonität einer Einrichtung, einer Kreditzusage, eines Schuldtitels oder anleiheähnlichen Wertpapiers oder eines Emittenten solcher Verpflichtungen, die unter Verwendung eines festgelegten und definierten Klassifizierungssystems abgegeben wird“.

 

Assekurata ist sich seiner Verantwortung auf den Versicherungsmärkten bewusst. Die in den IOSCO Code Fundamentals beschriebenen Prinzipien dienen ebenso den Versicherungsunternehmen, die sich einem Assekurata-Rating unterziehen, wie auch den Vertriebskanälen oder den Versicherungsnehmern, die Assekurata-Ratings als Unterstützung bei ihren Auswahlentscheidungen nutzen.

 

Der nachfolgende Verhaltenskodex ist daher für alle Mitarbeiter von Assekurata bindend. Alle Mitarbeiter von Assekurata müssen sich beim Eintritt in die Gesellschaft und dann einmal jährlich durch ihre Unterschrift wieder neu diesem Kodex verpflichten. Verstöße gegen den Kodex werden durch ein Mitglied der Geschäftsführung disziplinarisch geahndet. Eine evtl. strafrechtliche Verfolgung von Gesetzesverstößen bleibt hiervon unberührt.

 

Assekurata wird diesen Verhaltenskodex weiter entwickeln und aktualisieren.

 

zum Code of Conduct

 
 
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